Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1     Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Kauf von Eintrittskarten und für alle Gästen des Hochschulballs. Veranstalter ist das AKAFÖ (Akademisches Förderungswerk AöR, Universitätsstraße 150, 44801 Bochum, akafoe.de).

(2) Sie erkennen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, wenn Sie eine Eintrittskarte kaufen oder nutzen.

§ 2     Online-Kauf der Eintrittskarten, eigenes Ausdrucken der Tickets

(1) Die Eintrittskarten (Tickets) für den Hochschulball können nur online erworben werden. Die Buchung erfolgt auf hochschulball.de.

(2) Für den Onlinekauf nutzen wir das Dienstleistungsangebot pretix der rami.io GmbH, Markgräfler Straße 16, 69126 Heidelberg. pretix ist ein vom AKAFÖ mit der Abwicklung des Vertrages über den Kauf von Tickets beauftragter Dienstleister, einschließlich Abrechnung und Verfügbarkeit des ausdruckbaren Tickets.

(3) Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Tickets:

a. Tickets mit einem Sitzplatz in verschiedenen Preiskategorien

b. Tickets ohne Sitzplatz (Late-Night-Karten)

(4) Zur Durchführung des Onlinekaufs von Tickets mit einem Sitzplatz ist es erforderlich, dass Sie den Raumplan anzeigen lassen. Dort werden die für eine Buchung zur Verfügung stehenden Sitzplätze und Tische angezeigt. Jedes Sitzplatz-Ticket gilt für einen bestimmten Tisch und einen bestimmten Platz. Die als Kreis angezeigten Sitzplätze sind farblich markiert, daran ist erkennbar, welcher Ticketkategorie (Preiskategorie) dieser Platz zugeordnet ist.

(5) Schon gebuchte Plätze werden grau angezeigt und können nicht mehr von Ihnen ausgewählt werden.

(6) Auswählbar sind nur Plätze, die entweder eine Sitzreihe neu beginnen oder an schon gebuchte Sitzplätze direkt anschließen. Das Freilassen einzelner Plätze wird vom Buchungssystem nicht unterstützt.

(7)  Sobald Sie Plätze ausgewählt und die entsprechenden Tickets in den Warenkorb gelegt haben, muss der Kauf innerhalb einer vorgegebenen kurzen Zeit vollständig abgeschlossen sein. Diese Zeit wird Ihnen als Countdown angezeigt. Falls Ihre Buchung bei Zeitablauf nicht abgeschlossen ist, wird Ihr Warenkorb systemseitig automatisch gelöscht.

(8) Sobald Sie Tickets ohne Sitzplatz (Late-Night-Karten) in den Warenkorb gelegt haben, muss der Kauf innerhalb einer vorgegebenen kurzen Zeit vollständig abgeschlossen sein. Diese Zeit wird Ihnen als Countdown angezeigt. Falls Ihre Buchung bei Zeitablauf nicht abgeschlossen ist, wird Ihr Warenkorb systemseitig automatisch gelöscht, mit einer Ausnahme: Die Buchung kann so lange weiter fortgesetzt werden, wie das Buchungssystem automatisiert weiter eine Freigabe für die gewählte Anzahl an Tickets bereitstellt.

(9) Durch das Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ kommt der Kaufvertrag zustande. Nach Abschluss des Kaufs erhalten Sie per E-Mail eine Buchungsbestätigung und nach der Zahlung eine E-Mail mit der digitalen Rechnung. Sie sind verpflichtet, sofort zu prüfen, dass keine Unstimmigkeiten vorliegen. Bei allen Unklarheiten und Unstimmigkeiten sind Sie verpflichtet, sich umgehend per E-Mail an uns zu wenden, unter der Mailadresse info@hochschulball.de. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

(10)    Nach Abschluss des Kaufs erhalten Sie einen Hyperlink, über den Sie Ihre Buchung jederzeit online einsehen können. Auf dieser Website gibt es auch die Funktionalität zum Ausdrucken der gekauften Tickets. Die Tischnummer und die Platznummer sind auf dem Ticket angegeben, sofern es sich um ein Ticket mit Sitzplatz handelt

(11)    Das AKAFÖ ist jederzeit berechtigt, die Sitzplanung zu verändern und den Tickets einen anderen gleichwertigen Tisch zuzuordnen, wobei alle zusammen gebuchten Tickets auch am neuen Tisch zusammenliegend (nebeneinander oder gegenüber) angeordnet sind.

(12)    Sie erhalten Ihr/e Ticket/s per Download. Die Eintrittskarten sind durch Sie selbst auszudrucken, in unveränderter Größe, auf weißem Papier, mit einem geeigneten Drucker. Bei der Einlasskontrolle sind die ausgedruckten Eintrittskarten unaufgefordert vorzuweisen, ohne Eintrittskarte ist kein Einlass möglich. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Tickets so rechtzeitig auszudrucken, dass eventuell zeitweise auftretende IT-seitige Probleme für Sie keine Auswirkungen haben.

(13)    Falls es die Möglichkeit gibt, ohne ein ausgedrucktes Ticket mit einem E-Ticket eingelassen zu werden, teilen wir dies ausdrücklich mit, dann ist bei der Einlasskontrolle das E-Ticket vorzuweisen unter Einhaltung aller dabei vorgegebenen Bedingungen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass die technischen Voraussetzungen für die korrekte Anzeige des E-Tickets bei der Einlasskontrolle durch das von Ihnen verwendete Gerät erfüllt werden.

§ 3     Personalisierte Tickets, kein Weiterverkauf

(1) Die verkauften Tickets sind personalisiert. Bei der Onlinebuchung ist für jedes Ticket der Name des Gastes festzulegen. Bitte beachten Sie, dass Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der Zutritt und Aufenthalt nicht gestattet ist und bei Minderjährigen die Regelung der Hausordnung (Nr. 4 Jugendschutz) zu beachten ist.

(2) Falls für mehrere Personen Tickets gekauft werden, verpflichtet Sie der Onlinekauf dazu, diese Personen auf die Geltung dieser AGB und auf die vor dem Hochschulball von uns per E-Mail an Sie mitgeteilten Hygiene- und Schutzmaßnahmen hinzuweisen. Mit Angabe des jeweiligen Namens erklären Sie, dass Sie berechtigt sind, im Namen der betroffenen Person das Ticket zu personalisieren. Der Kaufvertrag kommt auch beim Kauf mehrerer Tickets ausschließlich mit Ihnen zustande. Aufgrund Ihres Online-Kaufvertrags sind die Personen, für die Sie ein personalisiertes Online-Ticket erworben haben, zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.

(3) Nach Abschluss des Kaufs erhalten Sie einen Hyperlink, über den Sie Ihre Buchung jederzeit online einsehen können. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, den von Ihnen für ein Ticket eingetragenen Namen zu ändern, Absatz 2 gilt dann entsprechend. Die Möglichkeit zur Namensänderung der personalisierten Tickets ist aus organisatorischen Gründen zeitlich begrenzt, insbesondere kann diese in den letzten 24 Stunden vor Beginn des Hochschulballs aus organisatorischen Gründen nicht garantiert werden.

(4) Jede Eintrittskarte ist ausschließlich für die darauf genannte Person gültig. Es ist ein Ausweis mitzuführen, damit am Einlass die Identität überprüft werden kann.

(5) Sie verpflichten sich, Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu kaufen und zu nutzen. Der kommerzielle Weiterverkauf von Tickets oder der Handel mit Gewinnerzielungsabsicht ist untersagt. Eine Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen ist in privatem Zusammenhang zulässig, auch mit Kostenausgleich unter den beteiligten Personen. Das betrifft insbesondere auch die Namensänderung von Tickets in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung der Person/en, deren Name/n beim Onlinekauf auf den personalisierten Tickets eingegeben wurde/n. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung. Die betroffenen Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.

(6) Die Personalisierung dient der Verhinderung unzulässiger Ticketweitergaben. Die Ausstellung personalisierter Tickets soll darüber hinaus die Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen, wie die Kontaktnachverfolgung, zur Eindämmung der Corona-Pandemie sicherstellen, falls dies zum Zeitpunkt des Hochschulballs erforderlich sein sollte.

§ 4     Kommunikation per E-Mail

(1) Bei der Buchung sind Sie verpflichtet, eine E-Mail-Adresse anzugeben.

(2) Diese E-Mailadresse wird von uns für sämtliche vertragsbezogene Kommunikation mit Ihnen im Zusammenhang mit der Organisation des Hochschulballs verwendet. Insbesondere erhalten Sie an diese E-Mailadresse

• Ihre Buchungsbestätigung

• die Online-Rechnung

• Informationen zur Einlasskontrolle

• Informationen zur Durchführung des Hochschulballs, die von allen Gästen zu beachten sind, und die ggf. kurzfristig festgelegt bzw. geändert werden müssen.

(3) Sie sind dafür verantwortlich, die von uns gesendeten E-Mails zu beachten und die Informationen an die Personen weiterzuleiten, für die Sie personalisierte Tickets erworben haben.

(4) Falls Sie versehentlich eine ungültige E-Mail-Adresse eingegeben haben, können Sie sich an das AKAFÖ wenden unter der Mailadresse info@hochschulball.de, wir korrigieren dann Ihre im Buchungssystem hinterlegte Mailadresse, sodass die Kommunikation funktioniert. Dabei muss der Online-Kaufabschluss glaubhaft gemacht werden.

§ 5     Zahlungsbedingungen

(1) Die Bezahlung erfolgt beim Onlinekauf, der Kaufpreis ist bei Vertragsabschluss fällig. Entsprechend der von Ihnen gewählten Bezahlungsart erfolgt die Durchführung der Zahlung unter Einbeziehung der entsprechenden Zahlungsdienstleister.

(2) Zahlungen können mittels Kreditkarte (VISA-Card und Euro Mastercard), Paypal, ApplePay oder Sofortüberweisung (eventuell weitere Dienstleister einfügen) erfolgen.

(3) Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, werden die Tickets automatisch für ungültig erklärt.

(4) Bei Fragen im Zusammenhang mit der Ticketzahlung wenden Sie sich bitte an den Support von Pretix und an Ihren jeweiligen Zahlungsdienstleister.

§ 6     Ermäßigungen

(1) Es gibt ermäßigte Eintrittskarten, zum Beispiel für Studierende, die genauen Bedingungen sind im Internet ersichtlich bzw. können beim AKAFÖ per E-Mail unter der Mailadresse info@hochschulball.de  erfragt werden.

(2) Im Falle eines ermäßigten Tickets muss bei der Einlasskontrolle zusätzlich zur Eintrittskarte der entsprechende Nachweis (z. B. Studierendenausweis) unaufgefordert vorgelegt werden.

(3) Kann die Berechtigung bei Besuch der Veranstaltung nicht nachgewiesen werden, ist die Differenz zum regulären Eintrittspreis nachzuentrichten.

§ 7     Kein Widerrufsrecht, keine Rücknahme von Tickets

(1) Nach Abschluss Ihres Online-Ticketkaufs ist der Widerruf bzw. der Rücktritt vom Kauf ausgeschlossen. Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei diesem Kauf eines Veranstaltungstickets kein Widerrufsrecht, der Kauf ist bindend. Eintrittskarten werden von uns nicht zurückgenommen.

(2) Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung für den Fall, dass Sie an der Teilnahme am Hochschulball verhindert sind.

§ 8     Hygiene- und Schutzregeln, insbesondere Covid-19-Sonderregeln

(1) Personen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung einer Isolations- oder Quarantänepflicht nach den geltenden Bestimmungen (insb. IfSG, Corona-Schutz-Verordnungen) unterliegen, sind vom Zutritt zum Hochschulball ausgeschlossen und verpflichtet, dem Veranstaltungsort fern zu bleiben. Wird bei der Einlasskontrolle ein solcher Ausschlussgrund festgestellt, weist das AKAFÖ die betroffene Person ab. Personalisierte Tickets dieser Personen sind ungültig, der Ticketpreis wird nicht erstattet.

(2) Bei der Einlasskontrolle kann bei bestehenden Zweifelsfällen ohne besondere Begründung eine den aktuellen Bestimmungen entsprechende Kontrolle angefordert werden.

(3) Alle Personen, die sich beim Hochschulball aufhalten, sind dazu verpflichtet, die Vorgaben und Auflagen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, insbesondere die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Coronaschutzverordnung, der zuständigen kommunalen Behörden sowie ggf. der Bundesebene einzuhalten. Ebenso sind die vom AKAFÖ im Rahmen des Hygiene- und Schutzkonzeptes festgelegten Maßnahmen zu befolgen. Vor Besuch des Hochschulballs besteht die Verpflichtung, dass Sie sich bezüglich dieser Vorgaben informieren.

(4) Für den Hochschulball wird vom AKAFÖ ein Sicherheitskonzept erstellt, das insbesondere Hygieneregelungen und Schutzmaßnahmen enthält. Dabei werden rechtliche Vorgaben erfüllt, insbesondere auch die zum Zeitpunkt des Hochschulballs geltenden Regelungen zum Schutz gegen Covid 19-Erkrankungen. Das AKAFÖ behält sich jederzeit das Recht vor, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Hygiene- und Schutzmaßnahmen festzulegen, um einen hohen Gesundheitsschutz und eine angemessene Wirtschaftlichkeit und Effizienz bei der Umsetzung der Maßnahmen zu erreichen. Die Festlegungen erfolgen in angemessener Abwägung aller Interessen, auf Basis des jeweils aktuellen Kenntnisstands zur Gefährdungslage.

(5) Das AKAFÖ ist insbesondere berechtigt, für bestimmte Bereiche des Hochschulballs das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske vorzuschreiben.

(6) Das AKAFÖ ist insbesondere berechtigt, für die Eintrittskarten einen zeitlich gestuften Einlass festzulegen, um die Einlasskontrollen besser zu organisieren.

(7) Das AKAFÖ ist berechtigt, die zur Umsetzung der Schutz- und Hygienemaßnahmen erforderlichen Daten zu erheben und im erforderlichen Umfang zu verarbeiten, oder die Vorlage von Unterlagen zu verlangen, das betrifft beispielsweise Daten zur Kontaktnachverfolgung, Unterlagen zur Feststellung des Impfstatus, ggf. Erklärungen zum Gesundheitszustand oder ggf. zu einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet. Das AKAFÖ wird diese Daten nur so lange speichern, wie dies vorgeschrieben oder erforderlich ist, um das Hygiene- und Schutzkonzept umzusetzen und nachzuweisen. Sobald die Daten nicht mehr erforderlich sind, werden sie gelöscht oder vernichtet.

(8) Personen, die die gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben oder vom AKAFÖ festgelegte Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht beachten oder nicht erfüllen, insbesondere weil der ggf. erforderliche Impfnachweis nicht vorgelegt wird oder weil die ggf. erforderliche Maskenpflicht nicht befolgt wird, werden bei der Einlasskontrolle abgewiesen und erhalten ein Hausverbot für den Hochschulball. Sie sind verpflichtet, den Hochschulball sofort zu verlassen. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht erstattet.

§ 9     Bild- und Tonaufnahmen

(1) Beim Hochschulball werden Bild- und Tonaufnahmen erstellt und veröffentlicht. Das sind insbesondere Fotos, Videos und ggf. Interviews mit reinen Tonaufnahmen. Einzelheiten sind in unseren „Informationen zum Datenschutz für den Bochumer Hochschulball“ beschrieben. Diese sind jederzeit über die Website www.hochschulball.de/datenschutz verfügbar.

(2) Bei dem Kauf oder bei der Nutzung einer Eintrittskarte akzeptieren Sie als Bestandteil des zwischen uns bestehenden Vertrags die Erstellung, Speicherung und Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen, ohne zeitliche Beschränkung und ohne Entgelt, entsprechend den Festlegungen in unserer Datenschutzinformation.

(3) Werden durch Beschäftigte oder Beauftragte des AKAFÖ Bild- und Tonaufnahmen im Bereich des Hochschulballs zur Dokumentation, Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die den Hochschulball betreten oder sich dort aufhalten, müssen mit entsprechenden Foto-, Film- und Videoaufnahmen und deren Veröffentlichung rechnen. Einzelheiten sind in unseren „Informationen zum Datenschutz für den Bochumer Hochschulball“ beschrieben.

(4) Einzelne Erinnerungsbilder dürfen von allen am Hochschulball teilnehmenden Personen ohne professionelle Ausrüstung angefertigt und zu rein privaten Zwecken verwendet werden. Die Verantwortlichkeit für alle diese Bilder liegt bei den jeweiligen Akteur:innen, diese sind verpflichtet, die Rechte aller erkennbar abgebildeten Personen und ggf. sonstige Rechte wie z. B. Urheberrechte zu wahren.

(5) Jegliche gewerbliche Nutzung von Bild- und/oder Tonaufnahmen, außer durch das AKAFÖ selbst, ist untersagt, es sei denn, das AKAFÖ hat dazu im Einzelfall eine ausdrückliche Genehmigung erteilt. Zusätzlich besteht die Verpflichtung und eigene Verantwortlichkeit, bei jeglicher gewerblicher Nutzung die Rechte der abgebildeten Personen und ggf. sonstige Rechte wie z. B. Urheberrechte zu beachten.

§ 10    Hausrecht

(1) Mit Zutritt zum Hochschulball akzeptieren Sie während des Hochschulballs die Hausordnung und das Hausrecht des AKAFÖ. Die Hausordnung ist jederzeit online zugänglich unter hochschulball.de. Das AKAFÖ ist berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechts zu ergreifen.

(2) Die Hausordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser AGB. Die Inhalte der Hausordnung sind: 1. Geltungsbereich, 2. Hausrecht, Hausverbot, 3. Einlasskontrolle, Taschen- und Personenkontrolle, 4. Jugendschutz, 5. Verhalten, 6. Verbote, 7. Bild- und Tonaufnahmen, 8. Hygiene- und Schutzregeln, insbesondere Covid-19-Sonderregeln, 9. Kontaktdaten des AKAFÖ, Sonstiges, 10. Anlage: Formular für die Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz

(3) Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Wenn das AKAFÖ ein Hausverbot verhängt, ist die betroffene Person zum sofortigen Verlassen des Hochschulballs verpflichtet.

§ 11    Gültigkeit der Eintrittskarte, einmaliger Einlass

(1) Die Eintrittskarte wird beim Einlass kontrolliert, sie berechtigt nur zum einmaligen Einlass. Sie ist auch während des Hochschulballs aufzubewahren und ggf. bei Kontrollen vorzuzeigen. Sie verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.

(2) Sobald der QR-Code eines Tickets erstmalig zum Einlass verwendet wurde, besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass mit diesem Ticketcode.

§ 12    Änderungen der Veranstaltung, Absage

(1) Das AKAFÖ behält sich Programm- und Besetzungsänderungen vor, die für die Gäste unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar sind. So lassen sich insbesondere bei künstlerischen und sportlichen Darbietungen solche Änderungen, die durch Erkrankung oder Indispositionen verursacht sind, nicht immer vermeiden. Sie sind hinzunehmen, wenn der prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung insgesamt erhalten bleiben.

(2) Das AKAFÖ ist bei Vorliegen von wichtigen Gründen berechtigt, den Hochschulball räumlich zu verlegen oder für den Hochschulball einen anderen Termin zu benennen.

(3) Bei allen wesentlichen Änderungen werden Sie umgehend per E-Mail informiert, Programmänderungen sind auch ohne Information möglich. Die Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit, es besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Ticketpreises. Bei einer Terminänderung ist jedoch die Rückgabe des/der gekauften Tickets gegen Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sechs Wochen ab Mitteilung des neuen Termins möglich.

(4) Wir behalten uns vor, den Hochschulball aus wichtigen Gründen abzusagen. Dies könnte insbesondere der Fall sein, falls es eine pandemische Lage gäbe, die eine sichere und/oder wirtschaftliche Durchführung des Hochschulballs nicht ermöglichen würde. Nach einer Absage bestehen für Sie keine anderen Ansprüche als der Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittskarten-Kaufpreises. Im Falle einer Absage informieren wir Sie so schnell wie möglich per E-Mail.

(5) Für die Rückerstattung bei Terminänderung oder Absage gilt: Alle Zahlungen werden dann mit dem jeweiligen Zahlungsanbieter rückabgewickelt, unter Nutzung der von Ihnen für Ihre Zahlung verwendeten Angaben, sofern dies möglich ist. Ist dies nicht möglich, kontaktieren wir Sie per E-Mail wegen einer anderen Abwicklung der Rückzahlung. Falls Sie auf diese E-Mail innerhalb einer Frist von 6 Wochen nicht reagieren, verfällt Ihr Anspruch auf Rückerstattung.

(6) Führt höhere Gewalt zum Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Bei einem Abbruch nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Tickets. Als höhere Gewalt gelten z. B. kriegerische Ereignisse, Naturkatastrophen, Bombendrohungen, hoheitliche Anordnungen, Streik oder vergleichbare Ereignisse. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, ist der Vertragspartner hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§ 13    Haftung

(1) Alle, die den Hochschulball besuchen, erkennen ausdrücklich an, dass sie sich dort auf eigene Gefahr aufhalten und das AKAFÖ nicht für von Dritten ausgehende Risiken, Gefahren oder Schäden verantwortlich gemacht werden kann, außer dem AKAFÖ ist eine Pflichtverletzung oder ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen. Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen, soweit nicht andere Haftungsregelungen vertraglich vereinbart wurden, insbesondere durch die folgenden Regelungen dieser AGB.

(2) Das AKAFÖ haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern, gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld des AKAFÖs folgendes:

(3) Das AKAFÖ haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt und bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Im gleichen Umfang ist die Haftung begrenzt, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet das AKAFÖ nicht. Soweit die Haftung des AKAFÖ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Das AKAFÖ haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind.

(4) Wir übernehmen keinerlei Haftung, falls unsere Buchungswebsite nicht erreichbar ist oder die Internetverbindung abbricht und Ihnen daraus Unannehmlichkeiten oder Nachteile entstehen. Insbesondere sind Sie verpflichtet, die Tickets rechtzeitig auszudrucken.

§ 14    Garderobe, Verwahrvertrag

(1) Es besteht grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe der Garderobe (Mäntel, Jacken, Umhänge) einschließlich eventuell mitgeführter Schirme, Rucksäcke etc.

(2) Wenn Sie die Garderobenmarke/den Beleg entgegennehmen, schließen Sie mit dem AKAFÖ den hier beschriebenen Verwahrvertrag. Dieser endet mit dem Ende der Veranstaltung, oder vorher mit Abholen Ihrer Garderobenstücke. Die Haftung des AKAFÖ aus dem Verwahrvertrag ist begrenzt auf den Zeitwert des Garderobenstücks, maximal jedoch auf Euro 100,00 pro Garderobenstück.

(3) Für jedes abgegebene Garderobenstück erhalten Sie eine Garderobenmarke/einen Beleg. Sie sind verpflichtet, sofort nach Erhalt zu prüfen, dass dies der Fall ist. Aufbewahrte Garderobenstücke werden nur gegen Rückgabe der Garderobenmarke bzw. der Belege ausgehändigt, ohne weitere Prüfung der Berechtigung.

(4) Der Verwahrvertrag betrifft nur das abgegebene Garderobenstück selbst. In den Garderobenstücken sollen keine Gegenstände belassen werden, insbesondere keine Wertgegenstände wie Ausweise, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel, Handys oder anderes elektronisches Gerät, Schmuck etc. Sofern sich in den Garderobenstücken Gegenstände befinden, tragen die Besucher:innen die Gefahr für deren Verlust oder Beschädigung. Dies gilt für sämtliche in den Garderobenstücken befindliche Gegenstände, auch soweit Gegenstände in Garderobenstücken wie Taschen, Rucksäcken o.ä. belassen werden, oder falls Kleidungsstücke in Jackenärmel gestopft sind. Eine Haftung des AKAFÖs hierfür ist ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(5) Der/die Besucher:in hat spätestens mit Ende der Veranstaltung die Garderobenstücke abzuholen. Sollten die abgegebenen Gegenstände bis zum Veranstaltungsende nicht abgeholt werden, verfällt auch jede Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(6) Bei Verlust der Garderobenmarke/des Beleges können die Garderobenstücke in der Regel erst herausgegeben werden, nachdem alle übrigen Besucher:innen ihre Garderobenstücke abgeholt haben. Es muss nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, dass der Empfang des Garderobenstücks rechtmäßig ist. Zudem muss ein unterschriebenes Verlustformular (Name, Adresse, Beschreibung des Garderobenstücks) an der Garderobe hinterlegt werden.

(7) Ist die Garderobenmarke/der Beleg zum Abholen vorhanden, aber das Garderobenstück nicht auffindbar, muss dies direkt an der Garderobe unverzüglich reklamiert werden. Ein von Ihnen unterschriebenes Verlustformular (Name, Adresse, Beschreibung des Garderobenstücks, Nummer der Garderobenmarke/des Belegs) ist an der Garderobe zu hinterlegen, Sie erhalten eine an der Garderobe gegengezeichnete Kopie bzw. eine Zweitschrift dieses Verlustformulars.

§ 15    Datenschutz, Datenverarbeitung

(1) Das AKAFÖ verarbeitet die personenbezogenen Daten, die wir bei der Abwicklung des Ticketkaufs und bei der Organisation und Durchführung des Hochschulballs erhalten, unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, genutzt und listenmäßig erfasst. Das AKAFÖ ist berechtigt, die durch den Ticketerwerber mitgeteilten personenbezogenen Daten an Dritte zu übermitteln, die das AKAFÖ mit Dienstleistungen bei der Durchführung des Vertrages beauftragt hat, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, dies betrifft zum Beispiel die Übermittlung der Namenslisten an das Sicherheitspersonal, das die Einlasskontrollen vornimmt. Das AKAFÖ ist berechtigt, die bei der Abwicklung des Ticketkaufs mitgeteilten Daten nach Maßgabe der anwendbaren Rechtsvorschriften an Behörden (insbesondere Strafverfolgungsbehörden oder Gesundheitsbehörden) zu übermitteln, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten und die Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten zu ermöglichen. Unsere Informationen zum Datenschutz finden Sie jederzeit online unter www.hochschulball.de/datenschutz .

(2) Nach Maßgabe der geltenden rechtlichen Bestimmungen wird Ihre beim Ticketkauf eingegebene E-Mail-Adresse zusammen mit Ihrem Namen vom AKAFÖ ggf. für eigene Werbezwecke verwendet, insbesondere für Kommunikation im Anschluss an den Hochschulball und ggf. zur Zusendung von Werbung für den nächsten Hochschulball. Beim Ticketerwerb und auch jederzeit danach können Sie dieser Nutzung der Daten durch das AKAFÖ zu Werbezwecken widersprechen, nach Möglichkeit bitte unter Nutzung unserer Mailadresse oder schriftlich.

(3) Informationen zum Datenschutz bei pretix, unserem Dienstleister für die Abwicklung des Online-Ticketkaufs, finden Sie hier: https://pretix.eu/about/de/privacy.

(4) Die Datenübertragung bei der Ticketbuchung und bei der Kontrolle Ihrer Buchung erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung.

(5) Bei der Onlinebuchung werden Sie vom Buchungssystem in mehreren Schritten zum Vertragsabschluss geführt, diese Schritte werden Ihnen als Stichworte angezeigt. Es gibt Tickets in mehreren Preiskategorien. Zunächst wählen Sie anhand des Sitzplans die gewünschten Plätze aus, die entsprechende Ticketkategorie ist farblich erkennbar. Die ausgewählten Plätze bzw. Tickets legen Sie in den Online-Warenkorb durch Anklicken des Feldes „Zum Warenkorb hinzufügen“. Der Warenkorb wird Ihnen angezeigt mit der Möglichkeit, die Angaben zu ändern. Anschließend klicken Sie auf „Zur Kasse“. Daraufhin werden Ihnen die folgenden Schritte mit ihren jeweiligen Dateneingabefeldern angezeigt: „Ihre Informationen“, „Versand“, „Zahlung“, und Bestellung prüfen“. Jeweils durch Anklicken der Schaltfläche „Fortfahren“ gelangen Sie zum nächsten Buchungsschritt, oder Sie können die Bestellung jederzeit abbrechen oder Ihre Angaben verändern. Bei „Bestellung prüfen“ werden Ihnen alle eingegebenen Daten angezeigt, mit der Möglichkeit für Änderungen. Wenn Sie Ihre Bestellung überprüft haben und auf „Zahlungspflichtig bestellen“ klicken, ist die Buchung abgeschlossen, die Zahlung wird ausgelöst und es wird Ihnen die Bestellbestätigung angezeigt. Bitte speichern Sie den Link zu genau dieser Bestätigungs-Seite, wenn Sie später auf Ihre Bestellung zugreifen wollen. Sie erhalten außerdem eine E-Mail mit der Bestellbestätigung und mit der Angabe des Hyperlinks zu dieser Bestätigungs-Seite. Unter diesem Link können Sie jederzeit Ihre Buchung einsehen, ggf. Namensänderungen der personalisierten Tickets vornehmen und Ihre Tickets ausdrucken.

(6) Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

(7) Wir garantieren nicht die jederzeitige Zugänglichkeit unserer Website, bitte drucken Sie die Tickets rechtzeitig aus.

§ 16    Sonstiges, Verbraucherstreitbelegung

(1) Mit Kauf der Eintrittskarte verpflichten sich alle Beteiligten zu einer für den festlichen Charakter des Hochschulballs passenden Kleidung.

(2) Fundsachen und nicht abgeholte Garderobenstücke werden spätestens 2 Werktage nach der Veranstaltung an das Fundbüro der RUB übergeben und können dort abgeholt werden.

(3) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sollen durch solche ersetzt werden, die dem von den Vertragsparteien angestrebten Zweck am nächsten kommen.

(4) Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährte Schutz entzogen wird, in dem der/die Verbraucher/in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.

(5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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